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Gewerbegebiet
"Neumühle" in Neustadt am Kulm
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| Allgemeine Beschreibung | |
| Das
geplante Gewerbegebiet liegt nordöstlich des Gemeindeteils Mockersdorf
und beeinhaltet eine Gesamtfläche von 5,4 ha. Im unmittelbaren Umfeld des Baugebietes schließen sich nahezu ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Aufgrund der räumlichen Distanz zu benachbarten Wohnbereichen ist mit nachteiligen Immissionen für die Bevölkerung nicht zu rechnen. |
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| Flächen | |
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Gesamtfläche: 54.000 m²
Baufläche: 45.000 m² Öffentliche Verkehrsfläche: 5.000 m² Öffentliche Grünfläche: 4.000 m² |
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| Grundstückspreise | |
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20,50 € - 25,50 € / m²
voll erschlossen |
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| Verkehrsanbindung | |
| Die
Anbindung an übergeordnete Verkehrswege ist durch die im Süden
tangierende Staatsstraße 2184 (Richtung Bayreuth) vorhanden. In ca. 2 km Entfernung vom Gewerbegebiet liegt der nächstgelegene Personen- und Güterbahnhof Kemnath - Neustadt. |
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| Grundstücksgrößen | |
| Die Aufteilung der im Plan dargestellten überbaubaren Flächen ist generell, je nach Bedarf des Investors, möglich. Bei der späteren Parzellierung ist eine Mindestgrundstücksgröße von 2.000 m² anzustreben, bei entsprechend geringeren Bedarf jedoch auch zu unterschreiten. | |
| Art der baulichen Nutzung | |
| Gewerbegebiet
(§ 8 BauNVO) (Zugelassen werden auch: Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter) |
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| Maß der baulichen Nutzung | |
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Grundflächenzahl (GRZ): 0,8
Baumassenzahl (BMZ): 10,0 max. Wandhöhe (WH): 9,0 bzw. 12,0 m max. zulässige Dachneigung: 22° |
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| Bauweise und Baugestaltung | |
| keine Festsetzungen. Besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen nach Art 91 BayBO, welche über die o.g. Vorgaben und die allgemeinen Festlegungen der BayBO hinausgehen, wie z.B. Grundform des Baukörpers, Fassadenart, Dachform, etc., werden nicht festgesetzt. | |
| Ver- und Entsorgung | |
| Wasser,
Strom und Fernmeldeeinrichtungen liegen an. Ein Versorgungsnetz für Gas ist nicht vorhanden. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. |
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| Ansprechpartner | |
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Herr Bürgermeister Wolfgang Haberberger |
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Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Maßgeblich für die rechtlichen Festsetzungen ist allein der
Bebauungsplan vom 16.02. 2000 in der Fassung vom 19.12.2000
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