5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Bürgersolarpark Scheckenhof"
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 16.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Scheckenhof“ sowie zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
In der Sitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2025 wurden die Planentwürfe für die öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Alle Unterlagen finden Sie hier:
- Begründung zur 5. Änderung des FNP
- Bebauungsplan Bürgersolarpark Scheckenhof
- Begründung zum Bebauungsplan
- speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)