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5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Bürgersolarpark Scheckenhof"

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 16.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Scheckenhof“ sowie zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. 

In der Sitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2025 wurden die Planentwürfe für die öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Alle Unterlagen finden Sie hier: 

- Bekanntmachung 

- Änderung FNP 

- Begründung zur 5. Änderung des FNP 

- Bebauungsplan Bürgersolarpark Scheckenhof 

- Begründung zum Bebauungsplan 

-  speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 

- Gutachterliche Stellungnahme 

- Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen