75 Jahre Grundgesetz – Ein Fest für die Demokratie
Das 1949 verkündete Grundgesetz beginnt mit dem bis heute gültigen und prägenden Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Bis zum Artikel 19 folgen weitere Grundrechte. Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben, er beginnt mit den Worten: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
In den insgesamt 146 Artikeln des Grundgesetzes finden sich darüber hinaus unter anderem allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen.
Vom 24. bis 26. Mai 2024 wird es rund um das Bundeskanzleramt und den Deutschen Bundestag ein großes Demokratiefest geben. Die Abschlussveranstaltung am Sonntagabend soll zum feierlichen Höhepunkt des Demokratiefestes werden.
Wenn Sie mehr über die Feiern und das Grundgesetz wissen möchten, dann finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung –https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/75-jahre-grundgesetz– noch viel Interessantes.