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Halbzeit im Mikrozensus 2024 - Informationen für die bayerischen Gemeinden

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2024 durchgeführt. Darüber hatten wir Sie  bereits Anfang des Jahres mit unserer Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2024 informiert. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen.

In Bayern werden insgesamt rund 120 000 Personen in etwa 60 000 zufällig ausgewählten Haushalten stellvertretend für alle bayerischen Einwohnerinnen und Einwohner zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. Im Laufe des Jahres haben bereits etwa 70 000 Personen an der Erhebung teilgenommen, rund 50 000 Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Davon sind auch Personen in Ihrer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 des Mikrozensusgesetzes zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Ihre Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden. Bitte unterstützen Sie unsere Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit, falls diese bei Ihnen darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.

Im Anhang zu dieser Mail finden Sie unsere aktuelle Pressemitteilung zur Durchführung des Mikrozensus 2024 als PDF-Dokument. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Bevölkerung mithilfe des Textes weiter über den Mikrozensus informieren könnten. Besonders hilfreich wäre es, wenn Sie die Pressemitteilung in Ihrem Gemeinde- oder Amtsblatt und auf Ihrer Homepage veröffentlichen würden. Für die Veröffentlichung auf Ihrer Homepage nutzen Sie bitte den folgenden Link:

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm226/index.html

Gerne können Sie unsere Pressemitteilung auch Ihrer Presse- und Informationsstelle zuleiten.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Britta Knauer

Referentin

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Bayerisches Landesamt für Statistik

Sachgebiet 42: Haushaltsbefragungen, Mikrozensus, Erwerbstätigkeit

Dienststelle Fürth

Nürnberger Straße 95

90762 Fürth

Telefon: 0911 / 98208 - 6670

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.statistik.bayern.de