Das 1949 verkündete Grundgesetz beginnt mit dem bis heute gültigen und prägenden Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Bis zum Artikel 19 folgen weitere Grundrechte. Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben, er beginnt mit den Worten: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
In den insgesamt 146 Artikeln des Grundgesetzes finden sich darüber hinaus unter anderem allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen.
Vom 24. bis 26. Mai 2024 wird es rund um das Bundeskanzleramt und den Deutschen Bundestag ein großes Demokratiefest geben. Die Abschlussveranstaltung am Sonntagabend soll zum feierlichen Höhepunkt des Demokratiefestes werden.
Wenn Sie mehr über die Feiern und das Grundgesetz wissen möchten, dann finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung –https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/75-jahre-grundgesetz– noch viel Interessantes.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Landratsamt möchte alle interessierten Bürger recht herzlich zur Hybridveranstaltung „G´sund Pflegen in der Nordoberpfalz“ am 10.06.2024, von 17 bis 19 Uhr in der Aula der Grund- und Mittelschule Grafenwöhr (Schulstraße 22 in 92655 Grafenwöhr) einladen.
Die Themen sind:
- Pflangl.NEW
- Vorsorgevollmacht? Was ist das und wozu?
-"Mit Hilfe ist´s leichter, älter zu werden!" (haushaltsnahe Dienstleistungen)
Den Flyer finden Sie hier.
Fragen beantwortet Ihnen:
Bernd Lober
Gesundheit und Pflege, Gesundheitsregionplus Nordoberpfalz
Abteilung Gesundheitswesen
Gesundheitsamt für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab
und die Stadt Weiden in der Oberpfalz
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Landratsamt
Maistraße 7 - 9
92637 Weiden in der Oberpfalz
Telefon +49 9602 79 - 6310
Telefax +49 9602 7997 - 6310
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.neustadt.de
Die Ladung zur Stadtratssitzung am 21.05.2024 finden Sie hier:
Die Übungsart und den Zeitraum finden Sie hier:
Den Lageplan finden Sie hier:
Die Pressemitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Information zum Auswahlerfahren für Studienplätze im
öffentlichen Dienst in Bayern, Studienbeginn Herbst 2025
Für die Bewerbung um einen Studienplatz bei einer staatlichen Verwaltung z. B. bei Städten, Gemeinden und auch bei der Deutschen Rentenversicherung ist der erste entscheidende Schritt die Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses. Für die dualen Studienplätze gibt es ein zentrales Auswahlverfahren, bei dem Ihr Allgemeinwissen, Ihr Sprachverständnis sowie Ihr logisches, strukturelles, analytisches Denkvermögen getestet werden. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens ist dafür entscheidend, ob Sie bei den Behörden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Die schriftliche Auswahlprüfung findet bereits ein Jahr vor Studienbeginn statt und wird bayernweit in diesem Jahr voraussichtlich am 07. Oktober 2024 durchgeführt.
Die Anmeldefrist läuft bereits, Anmeldeschluss ist am 10. Juli 2024. Mehr Informationen dazu findet man im Internet unter
www.lpa.bayern.de