Ukrainische Kinder beim Ankommen in Bayerns Schulen unterstützen
Engagieren Sie sich jetzt als Willkommenskraft! Den Flyer und nähere Informationen finden Sie hier:
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Internationaler Schüleraustausch 2022
Gastfamilien gesucht für Austauschschüler*innen aus Brasilien, Chile und El Salvador
Internationaler Schüleraustausch · Hoppla, trotz Corona?
Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Menschen eines
anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen
sind gegen Covid-19 und Masern geimpft. Die Partnerschulen
möchten, dass die Gasteltern gegen Covid-19 geimpft sind.
El Salvador – dringend gesucht!
Familienaufenthalt: 24. April – 17. Juni 2022
Deutsche Schule San Salvador
14 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen
Alter 16-17 Jahre
Brasilien
Familienaufenthalt: 19. Juni – 15. Juli.2022
Pastor Dohms Schule, Porto Alegre
40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen
Alter 13-15 Jahre
Chile
Familienaufenthalt: ca. 19. Juni – ca. 29. Juli.2022
Deutsche Schule, Valdivia
40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen
Alter 16-17 Jahre
- Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit
- Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2022
- Möglichkeit zuerst zum Auslandsaufenthalt zu reisen
- Individuelle Aufenthalte in Brasilien und El Salvador möglich
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Interessiert? Weitere Informationen bei:
Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart
Tel. 0711 – 23729-13, Fax 0711 – 23729-31,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktuelle Information zur Grundsteuerreform im Rundschreiben 15/2022 des Bayerischen Gemeindetags finden sie hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,
- die Neuregelungen finden Sie hier.
Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link www.grundsteuer.bayern.de
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Bayerische Landesamt für Statistik in 2022 unabhängig von der Grundsteuerreform einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durchführt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in Ihrer Gemeinde wurden für 2022 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2022 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, und zwar rund ein Prozent, in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken).
Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte (Interviewer/-innen) eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Interviewer/-innen informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über den Mikrozensus. Die Befragungen finden das ganze Jahr über statt und werden aufgrund der Corona-Pandemie vorerst telefonisch durchgeführt. Die früher im Mikrozensus üblichen persönlichen Interviews in der Wohnung der Befragten können erst wieder angeboten werden, sobald kein erhebliches Corona-Infektionsrisiko für Befragte und Interviewer/-innen mehr besteht.
Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Da aber heuer ein oder mehrere Bezirke in Ihrer Gemeinde liegen, bitten wir Sie, die Interviewer/-innen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, falls diese darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.
Im Anhang dieser Mail finden Sie unsere Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2022 als Word- und PDF-Dokument sowie eine Grafikdatei unseres Landesamt-Logos. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Bevölkerung mithilfe dieses Textes über den Mikrozensus informieren könnten. Besonders hilfreich wäre es, wenn Sie die Pressemitteilung in Ihrem Gemeinde- oder Amtsblatt und auf Ihrer Homepage veröffentlichen würden. Gerne können Sie auf Ihrer Homepage auch nur auf die Pressemitteilung verlinken. Bitte nutzen Sie dazu den folgenden Link: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2022/pm017/index.html
Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Pressemitteilung gegebenenfalls auch Ihrer Presse- und Informationsstelle zuleiten würden.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Wübbeke
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Dr. Christina Wübbeke
Referentin für den Mikrozensus
Bayerisches Landesamt für Statistik
Sachgebiet 42: Haushaltsbefragungen, Mikrozensus, Erwerbstätigkeit
Dienststelle Fürth
Nürnberger Straße 95
90762 Fürth
Telefon: 0911/98208-6338
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.statistik.bayern.de
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Die aktuellen Regelungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit Beschluss vom 16.02.2022 finden Sie hier:
Ab Mittwoch, den 23. Februar 2022 kann wieder Grüngut in den Container beim Sportplatz eingeworfen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.