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Gastfamiliensuche für Schüleraustausch

Internationaler Schüleraustausch 2022

Gastfamilien gesucht für Austauschschüler*innen aus Brasilien, Chile und El Salvador

Internationaler Schüleraustausch · Hoppla, trotz Corona?

Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Menschen eines

anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen

sind gegen Covid-19 und Masern geimpft. Die Partnerschulen

möchten, dass die Gasteltern gegen Covid-19 geimpft sind.

 

El Salvador – dringend gesucht!

Familienaufenthalt: 24. April – 17. Juni 2022

Deutsche Schule San Salvador
14 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen
Alter 16-17 Jahre

Brasilien

Familienaufenthalt: 19. Juni – 15. Juli.2022

Pastor Dohms Schule, Porto Alegre
40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen
Alter 13-15 Jahre

Chile

Familienaufenthalt: ca. 19. Juni – ca. 29. Juli.2022

Deutsche Schule, Valdivia
40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen
Alter 16-17 Jahre

- Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit

- Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2022

- Möglichkeit zuerst zum Auslandsaufenthalt zu reisen

- Individuelle Aufenthalte in Brasilien und El Salvador möglich

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

Interessiert? Weitere Informationen bei:

Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart

Tel. 0711 – 23729-13, Fax 0711 – 23729-31,

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

http://www.schwaben-international.de/schueleraustausch/

Mikrozensus 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in Ihrer Gemeinde wurden für 2022 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2022 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, und zwar rund ein Prozent, in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken).

Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte (Interviewer/-innen) eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Interviewer/-innen informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über den Mikrozensus. Die Befragungen finden das ganze Jahr über statt und werden aufgrund der Corona-Pandemie vorerst telefonisch durchgeführt. Die früher im Mikrozensus üblichen persönlichen Interviews in der Wohnung der Befragten können erst wieder angeboten werden, sobald kein erhebliches Corona-Infektionsrisiko für Befragte und Interviewer/-innen mehr besteht.

Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Da aber heuer ein oder mehrere Bezirke in Ihrer Gemeinde liegen, bitten wir Sie, die Interviewer/-innen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, falls diese darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.

Im Anhang dieser Mail finden Sie unsere Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2022 als Word- und PDF-Dokument sowie eine Grafikdatei unseres Landesamt-Logos. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Bevölkerung mithilfe dieses Textes über den Mikrozensus informieren könnten. Besonders hilfreich wäre es, wenn Sie die Pressemitteilung in Ihrem Gemeinde- oder Amtsblatt und auf Ihrer Homepage veröffentlichen würden. Gerne können Sie auf Ihrer Homepage auch nur auf die Pressemitteilung verlinken. Bitte nutzen Sie dazu den folgenden Link: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2022/pm017/index.html

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Pressemitteilung gegebenenfalls auch Ihrer Presse- und Informationsstelle zuleiten würden.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Wübbeke

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Dr. Christina Wübbeke

Referentin für den Mikrozensus

Bayerisches Landesamt für Statistik

Sachgebiet 42: Haushaltsbefragungen, Mikrozensus, Erwerbstätigkeit

Dienststelle Fürth

Nürnberger Straße 95

90762 Fürth

Telefon: 0911/98208-6338

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.statistik.bayern.de

Die Pressemitteilung finden Sie hier.