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BEKANNTMACHUNG - Schöffen-Vorschlagslist für die Jahre 2024-2028

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet,

aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Vorschläge bis 31. März 2023 schriftlich oder persönlich bei der

Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach, Marienplatz 42, 92676 Eschenbach i.d.OPf.,

1. Stock, Zimmer 10 melden, damit ein Eintrag in die Vorschlagsliste erfolgen kann.

Die Bekanntmachung finden Sie hier.

Den Bewerbungsbogen finden Sie hier

Grün- und Gartenabfälle

Ab Mittwoch, den 22. Februar 2023 kann wieder Grüngut in den Container beim Sportplatz eingeworfen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Jugendschöffen gesucht: Bewerbung bis 27. Februar 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt.

Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet.
Auch aus Neustadt am Kulm werden Personen gesucht, die sich für diese Aufgabe interessieren. Die Vorschläge werden durch die Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach gesammelt und an das Landratsamt weitergegeben.
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste trifft der dortige Jugendhilfeausschuss. Er leitet diese dann an das Amtsgericht weiter.
Dort wählt letztendlich der Schöffenwahlausschuss dann die erforderliche Zahl der Jugendschöffen.

Die Aufgabe der Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter zu unterstützen. Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz, Sinn für Gerechtigkeit und Empathiefähigkeit verfügen. Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen, anders zu beurteilen sind als Erwachsene. Bei Jugendlichen ist der Reifungsprozess der Persönlichkeit noch nicht abgeschlossen – daher fehlt ihnen häufig die notwendige Einsicht in die Konsequenzen ihrer Handlungen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in großem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Die Bewerber sollen am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet und sollen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Weitere Informationen liefert Ihnen die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter dem Link
Schöffen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)

 Personen, die an dem Amt des Jugendschöffen interessiert sind, können sich zur Eintragung in die Vorschlagsliste bis zum 27. Februar 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. melden.

Ihre Vorschläge geben Sie bitte schriftlich oder persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach, Frau Heike Biersack, Zimmernr.10, Marienplatz 42, 92676 Eschenbach ab.

Bitte verwenden Sie den mit diesem Beitrag bereitgestellten Bewerbungsbogen.
Wir benötigen darin zur Person folgende Angaben:

Familienname, ggfs. Geburtsname,
Vorname,
Geburtsdatum und Geburtsort,
Beruf,
Adresse mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort,
und ggf. frühere Schöffentätigkeiten.


Auf Seite 2 des Bewerbungsbogens sind noch eine Reihe von Erklärungen abzugeben. Vergessen Sie bitte vor der Rückgabe an die Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach nicht, den Bewerbungsbogen eigenhändig zu unterschreiben.

Den Bewerbungsbogen finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:
PDF-Datei

Hier sehen Sie die Bekanntmachung der Stadt Neustadt am Kulm.
Bekanntmachung

Stadt Neustadt am Kulm
Wolfgang Haberberger
Erster Bürgermeister