Manövermeldung für Dezember 2024
Die aktuelle Manövermeldung für Dezenber 2024 finden Sie hier:
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Die Bekanntmachnung finden Sie hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2024 durchgeführt. Darüber hatten wir Sie bereits Anfang des Jahres mit unserer Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2024 informiert. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen.
In Bayern werden insgesamt rund 120 000 Personen in etwa 60 000 zufällig ausgewählten Haushalten stellvertretend für alle bayerischen Einwohnerinnen und Einwohner zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. Im Laufe des Jahres haben bereits etwa 70 000 Personen an der Erhebung teilgenommen, rund 50 000 Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Davon sind auch Personen in Ihrer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 des Mikrozensusgesetzes zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Ihre Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden. Bitte unterstützen Sie unsere Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit, falls diese bei Ihnen darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.
Im Anhang zu dieser Mail finden Sie unsere aktuelle Pressemitteilung zur Durchführung des Mikrozensus 2024 als PDF-Dokument. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Bevölkerung mithilfe des Textes weiter über den Mikrozensus informieren könnten. Besonders hilfreich wäre es, wenn Sie die Pressemitteilung in Ihrem Gemeinde- oder Amtsblatt und auf Ihrer Homepage veröffentlichen würden. Für die Veröffentlichung auf Ihrer Homepage nutzen Sie bitte den folgenden Link:
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm226/index.html
Gerne können Sie unsere Pressemitteilung auch Ihrer Presse- und Informationsstelle zuleiten.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Britta Knauer
Referentin
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Bayerisches Landesamt für Statistik
Sachgebiet 42: Haushaltsbefragungen, Mikrozensus, Erwerbstätigkeit
Dienststelle Fürth
Nürnberger Straße 95
90762 Fürth
Telefon: 0911 / 98208 - 6670
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.statistik.bayern.de
Information zum Auswahlerfahren für Studienplätze im
öffentlichen Dienst in Bayern, Studienbeginn Herbst 2025
Für die Bewerbung um einen Studienplatz bei einer staatlichen Verwaltung z. B. bei Städten, Gemeinden und auch bei der Deutschen Rentenversicherung ist der erste entscheidende Schritt die Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses. Für die dualen Studienplätze gibt es ein zentrales Auswahlverfahren, bei dem Ihr Allgemeinwissen, Ihr Sprachverständnis sowie Ihr logisches, strukturelles, analytisches Denkvermögen getestet werden. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens ist dafür entscheidend, ob Sie bei den Behörden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Die schriftliche Auswahlprüfung findet bereits ein Jahr vor Studienbeginn statt und wird bayernweit in diesem Jahr voraussichtlich am 07. Oktober 2024 durchgeführt.
Für begrenzte Restplätze in einzelnen Prüfungsorten ist die Anmeldung noch bis längstens 10. September 2024 möglich (nur solange der Vorrat reicht). Mehr Informationen dazu findet man im Internet unter www.lpa.bayern.de. Den Flyer mit weiteren Infors finden Sie hier.
Für Auskünfte steht Ihnen die Personalabteilung, Frau Heike Biersack unter Tel. 09645 / 9200-22 zur Verfügung.
Unsere Stellenausschreibung finden Sie hier.
Die Datenschutzhinweise finden Sie hier.
Unter dem Link finden Sie Wahlergebnisse der Europawahl 2024 für den Bereich der VG Eschenbach i.d.OPf.
Das 1949 verkündete Grundgesetz beginnt mit dem bis heute gültigen und prägenden Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Bis zum Artikel 19 folgen weitere Grundrechte. Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben, er beginnt mit den Worten: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
In den insgesamt 146 Artikeln des Grundgesetzes finden sich darüber hinaus unter anderem allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen.
Vom 24. bis 26. Mai 2024 wird es rund um das Bundeskanzleramt und den Deutschen Bundestag ein großes Demokratiefest geben. Die Abschlussveranstaltung am Sonntagabend soll zum feierlichen Höhepunkt des Demokratiefestes werden.
Wenn Sie mehr über die Feiern und das Grundgesetz wissen möchten, dann finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung –https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/75-jahre-grundgesetz– noch viel Interessantes.