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Probestimmzettel Kommunalwahl 2026

In der Stadt Neustadt am Kulm stehen bei der kommenden Wahl insgesamt 12 Stimmen zur Verfügung. Diese ergeben sich aus der Anzahl der zu vergebenden Sitze im Stadtrat. Jede Wählerin und jeder Wähler kann somit bis zu 12 Stimmen vergeben.

Dabei stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

  • Kumulieren: Sie können einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
  • Panaschieren: Sie können Ihre Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Listen verteilen.
  • Listen­kreuz: Mit einem Klick in den Kreis neben der Partei oder Liste vergeben Sie alle 12 Stimmen an die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste in der vorgegebenen Reihenfolge. Einzelne Personen können Sie zusätzlich durch Kumulieren besonders stärken.
  • Kandidaten streichen: Durch einen Klick auf den Namen einer Person können Sie diese vom Stimmzettel streichen.

Bitte achten Sie darauf, insgesamt nicht mehr als 12 Stimmen zu vergeben – andernfalls ist Ihr Stimmzettel ungültig.

Zur besseren Vorbereitung stellen wir Ihnen hier einen Probestimmzettel zur Verfügung. So können Sie sich in Ruhe mit den Wahlmöglichkeiten vertraut machen:

Hier geht es zum Probestimmzettel

 

Neue Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises

Ab dem 07.02.2026 gelten neue Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises:

  • 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
  • 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahre

Möchten Sie Ihr biometrisches Passfoto direkt vor Ort anfertigen lassen, fällt hierfür zusätzlich eine Gebühr von 6,00 Euro an. Alternativ können nur digitale Lichtbilder von einem zertifizierten Dienstleister akzeptiert werden. Bitte berücksichtigen Sie die neuen Gebühren bei Ihrer Antragstellung.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Sozialpreis der Bayerischen Landesstiftung 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat uns mit Schreiben vom 5. Januar 2026 darüber informiert (Anlage 1), dass die Bayerische Landesstiftung im Jahr 2026 wieder – vorbehaltlich des Beschlusses des Stiftungsrates – Preise für hervorragende Leistungen unter anderem auf sozialem Gebiet vergibt. Im sozialen Bereich werden insbesondere praxisbezogene Leistungen und Initiativen ausgezeichnet, die ein besonderes soziales Engagement erkennen lassen, wie z. B. soziale Dienste, Nachbarschaftshilfen, Pflegehilfen sowie Initiativen im Bereich der Jugend-, Alten- oder Behindertenhilfe.

Es werden Organisationen oder Gruppen und in herausragenden Fällen auch Einzelpersonen ausgezeichnet. Ein Bezug zu Bayern ist erforderlich und kann durch inhaltliche oder räumliche Beziehungen der erbrachten Leistung zu Bayern oder durch die Person des Auszuzeichnenden hergestellt werden.

Die Vorschläge für den sozialen Bereich sollen bis 31. März 2026 direkt bei der Geschäftsstelleder Bayerischen Landesstiftung, Alter Hof 2, 80331 München, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, eingegangen sein.

Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Vergabe eines Preises der Bayerischen Landesstiftung (Anlage 2) und den beigefügten Bewerbungsbogen für Vorschläge (Anlage 3).