Veranstaltungshinweis: Familienwanderung am 03.05.2025 - am Heimat.Erlebnistag 2026
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In der Stadt Neustadt am Kulm stehen bei der kommenden Wahl insgesamt 12 Stimmen zur Verfügung. Diese ergeben sich aus der Anzahl der zu vergebenden Sitze im Stadtrat. Jede Wählerin und jeder Wähler kann somit bis zu 12 Stimmen vergeben.
Dabei stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:
Bitte achten Sie darauf, insgesamt nicht mehr als 12 Stimmen zu vergeben – andernfalls ist Ihr Stimmzettel ungültig.
Zur besseren Vorbereitung stellen wir Ihnen hier einen Probestimmzettel zur Verfügung. So können Sie sich in Ruhe mit den Wahlmöglichkeiten vertraut machen:
Hier geht es zum Probestimmzettel
Ab dem 07.02.2026 gelten neue Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises:
Möchten Sie Ihr biometrisches Passfoto direkt vor Ort anfertigen lassen, fällt hierfür zusätzlich eine Gebühr von 6,00 Euro an. Alternativ können nur digitale Lichtbilder von einem zertifizierten Dienstleister akzeptiert werden. Bitte berücksichtigen Sie die neuen Gebühren bei Ihrer Antragstellung.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat uns mit Schreiben vom 5. Januar 2026 darüber informiert (Anlage 1), dass die Bayerische Landesstiftung im Jahr 2026 wieder – vorbehaltlich des Beschlusses des Stiftungsrates – Preise für hervorragende Leistungen unter anderem auf sozialem Gebiet vergibt. Im sozialen Bereich werden insbesondere praxisbezogene Leistungen und Initiativen ausgezeichnet, die ein besonderes soziales Engagement erkennen lassen, wie z. B. soziale Dienste, Nachbarschaftshilfen, Pflegehilfen sowie Initiativen im Bereich der Jugend-, Alten- oder Behindertenhilfe.
Es werden Organisationen oder Gruppen und in herausragenden Fällen auch Einzelpersonen ausgezeichnet. Ein Bezug zu Bayern ist erforderlich und kann durch inhaltliche oder räumliche Beziehungen der erbrachten Leistung zu Bayern oder durch die Person des Auszuzeichnenden hergestellt werden.
Die Vorschläge für den sozialen Bereich sollen bis 31. März 2026 direkt bei der Geschäftsstelleder Bayerischen Landesstiftung, Alter Hof 2, 80331 München, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, eingegangen sein.
Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Vergabe eines Preises der Bayerischen Landesstiftung (Anlage 2) und den beigefügten Bewerbungsbogen für Vorschläge (Anlage 3).
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
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